Freitag, 1. März 2013

Das duale System


Jugendliche machen ihre berufliche Ausbildung im Betrieb und an der Berufsschule: Dieses in Deutschland etablierte System ist weltweit einzigartig – und erntet viel Bewunderung. Schließlich liegt die Jugendarbeitslosigkeit nach abgeschlossener Berufsausbildung im sogenannten Dualen System einer europaweiten Studie zufolge bei etwa 15 Prozent. Zum Vergleich: In Spanien liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei über 50 Prozent.
WIE FUNKTIONIERT EINE DUALE AUSBILDUNG?

• Betriebliche Ausbildung


Grundlage der beruflichen Ausbildung bildet die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. In der Regel befindet sich der Auszubildende an 3 bis 4 Tagen in der Woche im Betrieb und lernt dort die praktischen Grundlagen des angestrebten Berufs. Da sich inzwischen viele Betriebe stark spezialisiert haben, wird die betriebliche Praxis mittlerweile oft noch durch einige Wochen Ausbildung in den Werkstätten der Kammern oder Handwerksinnung ergänzt. Durch diese speziellen Lehrgänge werden eventuelle Lücken geschlossen.

• Schulische Ausbildung
Dieser Teil der Ausbildung findet in der Regel an Berufsschulen statt und umfasst 8 bis 12 Unterrichtsstunden in der Woche. Die schulische Ausbildung kann auch im Blockunterricht stattfinden, dabei ist der Auszubildende bis zu acht Wochen am Stück in der Berufsschule. Die Lehrpläne variieren nicht nur zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen, sondern auch zwischen den verschiedenen Bundesländern. Der Unterricht spaltet sich in allgemeine Inhalte und fachtheoretisches Wissen auf, welches speziell auf den Beruf zugeschnitten ist. So steht bei allen Berufen zum Beispiel Deutsch, Politik, Religion und Sport auf dem Lehrplan.

 Prüfungen
Im Laufe der 3-Jährigen dualen Ausbildung müssen zwei große Prüfungen abgelegt und bestanden werden:
In der Zwischenprüfung muss der Auszubildende zeigen, auf welchem Lern-Niveau er sich befindet. Die Zwischenprüfung findet etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Die Abschlussprüfung – im Handwerk auch Gesellenprüfung – findet am Ende der Ausbildung statt. Sie wird in der Regel von den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammern oder der Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgenommen. Mit ihrem Bestehen gilt die Ausbildung als abgeschlossen.
Die schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK werden in allen Bundesländern, abgesehen von Baden-Württemberg, gleichzeitig und mit identischen Aufgaben durchgeführt. Dadurch sind die Prüfungsergebnisse bundesweit vergleichbar.
Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, kann die Ausbildung auf Antrag des Auszubildenden bis zum nächsten Prüfungswiederholungstermin verlängert werden.

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